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Die sitzende Krankenfahrt unterscheidet sich von der normalen PKW-Fahrt vor allem dadurch, dass er von einem Arzt verordnet wird. Der Arzt bescheinigt damit, dass die Beförderung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist und Sie kein öffentliches Verkehrsmittel für die Fahrt nutzen können. Für einen sitzenden Krankentransport muss der Patient gehfähig sein und keiner medizinisch fachlichen Betreuung während der Fahrt bedürfen.

Leider bedeutet das nicht automatisch, dass die Krankenkasse das Beföderungsentgelt für die Fahrt auch übernimmt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante Fahrten z.B. nur nach vorheriger Genehmigung. Genehmigt wird von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen:

· Behandlung mit erhöhter Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlen-/Chemotherapie, regelmäßiger Verbandwechsel) oder

· Pflegestufe 2 oder 3 oder

· Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H"

Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung im Krankenhaus (Einweisung/Entlassung) sowie Fahrten zu einer ambulanten Operation sowie deren Vor- und Nachbehandlung müssen dagegen nicht genehmigt werden und werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Bestellen Sie Ihre Krankenfahrt sitzend telefonisch bei unserer Zentrale

0 61 72 / 26 66 66

oder unter

taxi-breitkopf@t-online.de